Die Sicherheit verbessernde Nachrüstungen von Kernkraftwerken oder Stilllegungen?
H. Schneider
In Europa und weltweit wird ein Kernkraftwerksweiterbetrieb von bis zu 60 Jahren genehmigt, in Deutschland wiederholen sich lautstark Forderungen nach Abschaltung älterer Kernkraftwerke. Wurden noch im Bundestagswahlkampf 2009 die deutschen Anlagen vielfach als die sichersten der Welt eingestuft, werden zunehmend sich beinahe überbietende Stimmen über Sicherheitsverbesserungen bei längerem Betrieb laut. Dieser Spannungsbogen an Meinungen und Einschätzungen sollte erst einmal vom geltenden Atomrecht ausgehen, wobei für die Gewährleistung der Sicherheit von Kernkraftwerken in Deutschland nach dem Atomgesetz (AtG) ein klares System besteht.
In Summe ergibt sich dabei auf faktischen und juristisch abgedeckten Grundlagen eine fachliche Antwort auf die Frage, ob ein vor längerer Zeit genehmigtes Kernkraftwerk und seine derzeitigen sicherheitstechnisch bedeutsamen Einrichtungen auch aus heutiger Sicht als sicher anzusehen sind.
Die nach technisch-wissenschaftlichen Methoden erstellte Sicherheitskonzeption bildet die Grundlage für Rechtsnormen, die nicht hinnehmbare Sicherheitszustände ausschließen müssen. Schwierig sind u.a. die Festlegung von einzelnen identifizierten Nachrüstmaßnahmen und die Abgrenzung zu Möglichkeiten für zusätzlich die Sicherheit erhöhenden Maßnahmen.
Der rechtlichen Normierung müsste eine öffentlich breite, transparente und in erster Linie fachliche Sicherheitsdiskussion, auch mit internationalen Fachleuten und vor Ort in Kernkraftwerken vorangehen.